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Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist Geld, das ein Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus einem Unternehmen nach mindestens einem Jahr Beschäftigung erhält. Sie basiert auf dem Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate und wird anteilig zur Beschäftigungsdauer berechnet.

Angaben eingeben

Das Datum, an dem Sie zum ersten Mal im Unternehmen gearbeitet haben.

Der Tag nach Ihrem letzten Arbeitstag (Ihr Austrittsdatum).

Geben Sie das Bruttogehalt ein, das Sie in den letzten 3 Monaten vor dem Ausscheiden monatlich erhalten haben.

Gesamter Bonus des letzten Jahres. Bei keinem 0 lassen.

Im letzten Jahr erhaltene Urlaubsabgeltung. Bei keiner 0 lassen.

Berechnungsmethode

Abfindung = durchschnittlicher Tageslohn x 30 x (Beschäftigungstage / 365). Der durchschnittliche Tageslohn ist (Gehalt der letzten 3 Monate + Jahresbonus x 3/12 + Urlaubsabgeltung x 3/12) geteilt durch die Gesamtzahl der Tage dieser 3 Monate.

Anleitung

  1. Wählen Sie Ihr Eintritts- und Austrittsdatum.
  2. Geben Sie das Bruttogehalt ein, das Sie in den letzten 3 Monaten vor dem Ausscheiden monatlich erhalten haben.
  3. Geben Sie gegebenenfalls Bonus und Urlaubsabgeltung ein. Bei keinen 0 lassen.
  4. Klicken Sie auf "Berechnen", um Ihre geschätzte Abfindung anzuzeigen.

Beispiel

Wenn Sie beispielsweise 3 Jahre gearbeitet haben und Ihr Gehalt in den 3 Monaten vor dem Ausscheiden 3 Mio. KRW pro Monat betrug, beträgt der durchschnittliche Tageslohn etwa 98.900 KRW und die geschätzte Abfindung etwa 8,9 Mio. KRW.

Häufig gestellte Fragen

Können Teilzeitbeschäftigte eine Abfindung erhalten?
Wenn Sie mindestens ein Jahr lang ununterbrochen 15 oder mehr Stunden pro Woche gearbeitet haben, können auch Teilzeitbeschäftigte eine Abfindung erhalten.
Wird die Abfindung besteuert?
Ja, es fällt eine Steuer auf Abfindungen an. Sie wird jedoch getrennt von anderen Einkünften besteuert, und es gibt einen Abzug für Beschäftigungsjahre, sodass der Steuersatz relativ niedrig ist.
Was ist im Durchschnittslohn enthalten?
Er umfasst nicht nur das Grundgehalt, sondern auch regelmäßig gezahlte Zulagen, Boni, Urlaubsabgeltungen und mehr.