Eine Abfindung ist Geld, das ein Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus einem Unternehmen nach mindestens einem Jahr Beschäftigung erhält. Sie basiert auf dem Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate und wird anteilig zur Beschäftigungsdauer berechnet.
Bei einer ununterbrochenen Beschäftigung von weniger als einem Jahr besteht keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Abfindung, daher wird 0 angezeigt.
Dieses Ergebnis ist eine Schätzung vor Steuern. Der tatsächliche Betrag kann je nach Unternehmensrichtlinie und Steuern (Steuer auf Abfindungen) abweichen.
Abfindung = durchschnittlicher Tageslohn x 30 x (Beschäftigungstage / 365). Der durchschnittliche Tageslohn ist (Gehalt der letzten 3 Monate + Jahresbonus x 3/12 + Urlaubsabgeltung x 3/12) geteilt durch die Gesamtzahl der Tage dieser 3 Monate.
Wenn Sie beispielsweise 3 Jahre gearbeitet haben und Ihr Gehalt in den 3 Monaten vor dem Ausscheiden 3 Mio. KRW pro Monat betrug, beträgt der durchschnittliche Tageslohn etwa 98.900 KRW und die geschätzte Abfindung etwa 8,9 Mio. KRW.